16.08.2007. Laut Beschluss des Landgerichts Hamburg dürfen die FAZ und FAZ.Net einige unwahre Tatsachenbehauptungen über den Perlentaucher nicht wiederholen.
Laut Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8. August dürfen die
FAZ und
FAZ.Net mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen über den
Perlentaucher, die sie in dem Artikel "Die Gedanken der anderen" vom 29. Juni dieses Jahres aufgestellt hatten, nicht wiederholen.
In einem Artikel des Autors
Olaf Sundermeyer wurde dem Leser nahe gelegt, der
Perlentaucher fülle einen Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung unzureichend aus. Der
Perlentaucher erstellt im Auftrag der Bundezentrale einen tagesaktuellen Newsletter für das
Projekt "
Eurotopics", mit dem die Bundeszentrale die europäische Öffentlichkeit widerspiegeln und befruchten will. Hierfür liest der
Perlentaucher in Zusammenarbeit mit der Internetredaktion des französischen Magazins
Courrier international die Presse aus sämtlichen Ländern der EU und der Schweiz und sucht für eine tägliche Presseschau nach Themen von europäischem Belang. In Zusammenhang mit dieser Arbeit verbreitete Sundermeyer einige unwahre Tatsachenbehauptungen, deren Wiederholung der
FAZ und dem
FAZ.Net nun verboten ist.
Auch über den
Perlentaucher selbst gab es in dem Artikel von Olaf Sundermeyer unwahre Behauptungen, deren Wiederholung durch das Landgericht Hamburg untersagt worden ist. Die
FAZ und
FAZ.Net hatten zum Beispiel den unzutreffenden Eindruck erweckt, der
Perlentaucher biete auf seinen Seiten keine eigenen Rezensionen. Bereits seit 2000 bietet der
Perlentaucher in Rubriken wie "Vom Nachttisch geräumt" eigene Rezensionen an. Schließlich hatten
FAZ und
FAZ.net durch eine Formulierung in dem Text den Eindruck erweckt, der
Perlentaucher bediene sich zur Vorauswahl der Artikel seiner Presseschauen eines automatisierten Systems. Dies ist unzutreffend, da die Auswahl der Artikel stets von einem Redakteur vorgenommen wird.
Die
FAZ kann gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg Widerspruch einlegen.
Mit Beschluss vom 7. August 2007 hat darüber hinaus das Landgericht Frankfurt gegen die
FAZ eine Einstweilige Verfügung erlassen, die der
FAZ den Abdruck einer umfangreichen
Gegendarstellung des
Perlentauchers wegen der Berichterstattung des Autoren Sundermeyer aufgibt. Auch hiergegen kann die
FAZ noch Rechtsmittel einlegen.
Durch diese unwahre Berichterstattung wurde der
Perlentaucher bereits in die dritte juristische Auseinandersetzung gegen die
FAZ gezwungen. Zusammen mit der
SZ versucht die
FAZ, den Vertrieb von Rezensionsnotizen des
Perlentauchers an Internetbuchhändler zu unterbinden. Die Verlage bringen hier urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Argumente vor. Sie haben den Prozess am 23. November 2006 in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt verloren. In zweiter Instanz findet die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am 9. Oktober statt. Außerdem hat die
FAZ wegen eines
Perlentaucher-Resümees eines Meinungsartikels von Jürgen Kaube eine (inzwischen rechtskräftige) Unterlassungsverfügung erwirkt.
Mehr dazu hier:
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"Perlentaucher taucht. FAZ und SZ gehen unter", Perlentaucher vom 28. November 2006.
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"Olaf Sundermeyers FAZ-Artikel gegen den Perlentaucher: Einige Richtigstellungen", von Anja Seeliger, Perlentaucher vom 10. Juli 2007.
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"Die Perlentaucher-Affäre - oder die FAZ als Waffe", von Thierry Chervel, Perlentaucher vom 10. Juli 2007.